Dienstleistungen und Referenzaufträge

Die meisten unserer Aufträge stehen im Zusammenhang damit, dass der Kreisverwaltungsrat Entscheidungen zu archäologischen Untersuchungen, Voruntersuchungen oder Untersuchungen trifft, die darauf beruhen, dass ein Werkbetrieb, wie z Umweltgesetz. Aber auch für andere Behörden, Unternehmen und Privatpersonen, die keiner Genehmigung der Kreisverwaltung bedürfen, bieten wir vielfältige Dienstleistungen an. Auf Wunsch erstellen wir verschiedene Arten von Wissensdatenbanken, Umweltverträglichkeitsprüfungen und kulturellen Umfeldbewertungen für geplante Arbeitsunternehmen oder Gemeindebauprojekte. Wir führen auch Bestandsaufnahmen und sogenannte Untersuchungen Stufe 1 durch, die in der Regel Landschaftsanalysen, Karten- und Archivstudien und/oder Bestandsaufnahmen oder Ortsbegehungen beinhalten. Der Zweck einer solchen Untersuchung besteht darin, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob es unbekannte oder bekannte antike Denkmäler gibt, die vom Unternehmen beeinflusst werden können und daher einer Genehmigung durch die Kreisverwaltung bedürfen.

Am besten an Ort und Stelle

Mehrere unserer Archäologen können Fachkenntnisse in verschiedenen Bereichen anbieten, darunter Gesteinsanalysen, Landschafts- und Umweltverträglichkeitsprüfungen für Windkraftanlagen, digitale Dokumentation mit 3D-Scanning, Mediation und nachhaltige Stadtentwicklung und Gestaltung mit einem kulturellen Umfeld als Ressource.

Als Teil des Kreismuseums Kalmar haben wir einen Auftrag zur Wissensvermittlung in den Kreisen, in denen wir tätig sind, und können daher mehrere damit verbundene Dienstleistungen anbieten. Auf Wunsch übernehmen wir Aufgaben wie Beschilderung antiker Monumente und kulturgeschichtlicher Environments, Erstellung von Informationen und populärwissenschaftlichen Schriften und Büchern, Führungen und Besichtigungen kulturhistorischer Stätten und Environments, digitale Guides (sog. Story Maps) für bestimmte Orte und Umgebungen. Wir führen auch Studienzirkel und beauftragte Schulungen in Archäologie durch.