Antiquarische Beteiligung

Alle Kirchen und Friedhöfe der Schwedischen Kirche, die vor 1940 erbaut wurden, sind gemäß dem Kulturumweltgesetz geschützt. Dieses Gesetz dient auch dem Schutz bestimmter anderer Gebäude, sogenannter Baudenkmäler. Im Landkreis Kalmar gibt es etwa 135 Gebäude, bebaute Umgebungen, Parks usw. Wenn ein solches geschütztes Umfeld geändert werden soll, ist eine besondere Genehmigungsentscheidung der Kreisverwaltung erforderlich, die Bedingungen für die Durchführung der Maßnahmen festlegen kann durchgeführt. Gleiches gilt, wenn der Kreisverwaltungsrat Entscheidungen über sogenannte Bauerhaltungsbeihilfen für verschiedene kulturhistorisch wertvolle Umgebungen oder Gebäude im Kreis trifft.

Damit die Maßnahmen nach dem Beschluss des Landratsamtes mit antiquarischer Sichtweise und traditionellen Methoden und Materialien „mit möglichst geringer Beeinträchtigung“ des Gebäudes oder der baulichen Umwelt durchgeführt werden können, müssen die Arbeiten von antiquarischem Sachverstand begleitet werden antiquarischer Teilnehmer. Er muss dem Grundstückseigentümer und Handwerker mit guten Ratschlägen behilflich sein, die Arbeiten verfolgen und dokumentieren und durchgeführte Maßnahmen in einem Bericht melden.